Fischerlehrgang

Sie wollen den “Angelschein machen”?

Auszug aus dem Leitfaden des DAFV e.V. von 2001

Einen “Angelschein”, von dem der Volksmund gerne spricht, gibt es gar nicht. Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie:

1. eine Fischerprüfung (Zeugnis gibt es am Ende eines Lehrgangs)
2. einen Fischereischein (erhalten Sie beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, wird aber in Niedersachsen nicht benütigt)
3. einen Fischereierlaubnisschein (stellt der Verein für seine Gewässer aus)

Faustregel dabei ist:

  • ohne Fischerprüfung kein Fischereischein
  • ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein (außer in Niedersachsen)
  • ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln

Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint, jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen:
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache.
Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder “Bundesangelschein”!
Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein Fischerprüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer, in denen Sie angeln wollen.
In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht.


Auszug aus dem Niedersächsischen Fischereigesetz (Nds. FischG)
§ 15. Einem Jugendlichen unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden.