Mehe (01.04. – 31.10.)
Maximal 3 Angelruten sind erlaubt.
Ein Erlaubnisschein zum Fischfang des Alfstedter Angelvereins ist erforderlich.
Wallbeck (01.04. – 31.10.)
Maximal 3 Angelruten sind erlaubt.
Ein Erlaubnisschein zum Fischfang des Alfstedter Angelvereins ist erforderlich.
Hegefischen findet immer am 2. Freitag im Juni von 18:00 bis 21:00 Uhr an der markierten Brücke statt.
Oste (nur für Mitglieder)
Befischbare Strecke:
Von der Fähre Schönau (Strom-km 14,520) abwärts auf der ganzen Breite (Sperrvermerk siehe unten) bis zur Seeschleuse, nördlich der Gemeinde Oberndorf (Strom-km 58,910). Der Fischereierlaubnisschein Oste ist erforderlich.
Der Fischereierlaubnisschein der Ostepachtgemeinschaft ist erforderlich! Dieser ist nur für Mitglieder erhältlich.
Erlaubt sind bis zu 3 beaufsichtigte Handangeln.
Sperrvermerk:
Zuwegung zum Gut Hutloh, sowie Betreten des Gutparkes Gut Laumühlen ist nicht gestattet. Das Ostufer im Ostebogen von Klint bis zur Moorschleuse Wisch (ca. 1 km unterhalb der Mühle Kleinwörden) ist Wildschutzbebiet. Das Betreten ist verboten!
Hadelner Kanal (nur für Mitglieder)
100 m vor den Dalben der Kanalschleuse in Otterndorf bis zur Einmündung Flügelner Seeabfluß in den Hadeler Kanal bei Flügeln.
Einmündende Bäche und Gräben dürfen nicht beangelt werden!
Der Erlaubnisschein zum Fischfang des Alfstedter Angelvereins ist erforderlich.
Pachtgemeinschaft Landessportfischerverband Niedersachsen e.V.
Oste-Hamme-Kanal
Maximal 3 Angelruten sind erlaubt.
Ein Erlaubnisschein zum Fischfang des Alfstedter Angelvereins ist erforderlich.
(Von Brümmers Landhaus bis zur Kreuzkuhle)